AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen der Firma build Architektur-Visualisierung UG gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Firma build Architektur-Visualisierung UG hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn die Firma build Architektur-Visualisierung UG in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ihre Leistung erbringt. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG ist berechtigt, Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen, soweit diese Änderungen aufgrund veränderter Umstände erforderlich sind und dem Kunden zumutbar sind. Solche Veränderungen teilt die Firma build Architektur-Visualisierung UG dem Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich mit. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 1 Monat nach Erhalt zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruches hinzuweisen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten lediglich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.


2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Firma build Architektur-Visualisierung UG im Rahmen ihres Internetauftrittes sind freibleibend und unverbindlich. Die in einem solchen Angebot enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen. Diese Auftragsbestätigung bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form und wird per E-Mail oder per Post zugesandt. Angestellte oder nur kurzfristig Beschäftigte sind nicht befugt verbindliche mündliche Erklärungen abzugeben.


3. Preise

Soweit nicht anders angegeben, sind die in der Auftragsbestätigung der Firma build Architektur-Visualisierung UG genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen können zu seinen Lasten gehen.


4. Leistungen

Die Leistung der Firma build Architektur-Visualisierung UG besteht in der Darstellung von Gebäuden anhand von Zeichnungen, Plänen, usw. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um maßstabsgetreue oder konstruktiven Zwecken dienende Darstellungen handelt. Durch diese Darstellungen soll ein Eindruck des Objektes erhalten werden. Zur besseren Darstellung sind gewisse künstlerische Freiheiten bei der Darstellung des Objektes nicht zu beanstanden. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG wird den Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag – vollständig oder zum Teil- durch Dritte ausführen lassen. Soweit der Auftraggeber keine gegenteilige schriftliche Anordnung trifft, ist die Firma build Architektur-Visualisierung UG hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG setzt vorhandene digitale Dateien voraus. Wenn Unterlagen nur auf Papier oder in nicht digitaler Form vorliegen, können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten für das Übertragen, Scannen oder Einarbeiten der Pläne und Informationen entstehen. Geringe Änderungswünsche sind im Preis mit enthalten. Allerdings können erhebliche Änderungswünsche in der Gebäudearchitektur oder Änderungen nach Freigabe der erbrachten Leistungen zu einer zusätzlichen Vergütung führen. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG wird dieses dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzeigen und den Mehraufwand begründen. Der Auftraggeber hat Informationen und Unterlagen, welche zur Visualisierung notwendig sind (zb. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Verletzung dieser vorgenannten Obliegenheit hat der Auftragnehmer nicht zu verantworten und haftet für diese nicht.


5. Gewährleistung

Die Firma build Architektur-Visualisierung UG verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erstellung des Werkes gemäß der Dokumentation. Der Auftraggeber hat die Vertragsgewissheit des Werkes sowie die zur Korrektur übersandten Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen und offensichtlich auftretende Mängel unverzüglich spätestens 14 Tage ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen und der Firma build Architektur-Visualisierung UG eine Behebung zu ermöglichen. Ist das überlassene Werk mit Mängeln behaftet, die den Einsatz nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Auftraggeber zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl der Firma build Architektur-Visualisierung UG entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Interessen des Auftraggebers werden bei dieser Auswahl angemessen berücksichtigt. Schlägt die Nacherfüllung bei 2 Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Für unerhebliche Abweichungen bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Ansprüche wegen Gewährleistung bestehen auch nicht, wenn Anweisungen der Firma build Architektur-Visualisierung UG nicht befolgt oder eigenständig Veränderungen durch den Auftraggeber an dem Werk vorgenommen werden. Die Gewährleistung gilt 12 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Mängel eines Teils führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf die Gesamtleistung.


6. Haftung

6.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Kardinalspflicht. Die Haftung ist im Fall der leichten Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.


6.2. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Firma build Architektur-Visualisierung UG insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene gegangen Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftraggeber muss die Zugangsvoraussetzungen zur Nutzung der Visualisierungen oder interaktiver Modelle oder Virtual Reality Anwendungen selbst schaffen.


6.3. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, was mit der Visualisierung oder interaktiver Modelle oder Virtual Reality Anwendungen gemacht wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Visualisierung oder interaktiver Modelle oder Virtual Reality Anwendungen eines Planes/Gebäudes/Objektes nicht zu konstruktiven Zwecken benutzt werden kann, da es sich um eine zeichnerische Darstellung mit künstlerischen Freiheiten handelt. Insbesondere ersetzen die Berechnung der Flächen und die Darstellung in der Draufsicht keinesfalls einen Architekten oder eine Geometrieberechnung. Der Auftraggeber behält die Haftung für sein Projekt. Die Pläne, Panoramen oder digitalen Modelle bei einer virtuellen Darstellung können nicht für ein Wertgutachten genutzt werden. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Sollte der Auftraggeber entgegen diesen Hinweisen die von der Firma build Architektur-Visualisierung UG erbrachten Leistungen nutzen und hieraus Schäden und Folgeschäden entstehen, haftet die Firma build Architektur-Visualisierung UG nicht.


6.4. Für den Fall, dass eine vereinbarte Frist aufgrund eines Änderungswunsches des Auftraggebers durch den Auftragnehmer nicht eingehalten werden kann, ist der Auftragnehmer von einer möglicherweise hieraus folgenden Haftung frei.


7. Zahlung und Verzug

Falls nicht im jeweiligen Vertrag anders vereinbart, wird die Vergütung dem Kunden von der Firma in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist jeweils innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Zugang zahlbar. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG behält sich vor, einen Vorschuss nach zustande kommen des Vertrages in Höhe von 50 % des Gesamtpreises einzufordern. Einwendungen gegen die Rechnungshöhe können nur innerhalb von sechs Wochen schriftlich nach Zugang bei der angegebenen Anschrift erhoben werden. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG weist den Kunden vor Beginn der Einwendungsfrist auf die Folgen einer Fristversäumung ausdrücklich hin. Der Kunde kann nur mit unstreitigen und gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden. Im Verzugsfall ist die Firma build Architektur-Visualisierung UG berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Firma build Architektur-Visualisierung UG ein Zinsschaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Kosten für Mahnungen oder auch außergerichtlicher anwaltlicher Vertretung gehen zulasten des Vertragspartners.


8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Visualisierung oder digitalen Modelle bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma build Architektur-Visualisierung UG. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Hiernach besteht für den Auftraggeber ein unbegrenztes Nutzungsrecht. Allerdings hat er nachträgliche Veränderungen der Darstellung durch ihn oder Dritte kenntlich zu machen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Firma build Architektur-Visualisierung UG von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.


9. Einräumung von Rechten

Die Firma build Architektur-Visualisierung UG ist berechtigt, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation jeweils zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen Arbeit zu erstellen und zu archivieren. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn berechtigte, überwiegende Interessen diesem entgegenstehen.


10. Datenschutz

Die Firma build Architektur-Visualisierung UG ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Daten zu verarbeiten und zu speichern und an mit der Durchführung der Arbeiten beauftragte Dritte im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.


11. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tostedt. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.


Letzte Aktualisierung: 07.02.2019

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen der Firma build Architektur-Visualisierung UG gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Firma build Architektur-Visualisierung UG hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn die Firma build Architektur-Visualisierung UG in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ihre Leistung erbringt. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG ist berechtigt, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen,soweit diese Änderungen aufgrund veränderter Umstände erforderlich sind und dem Kunden zumutbar sind. Solche Veränderungen teilt die Firma build Architektur-Visualisierung UG dem Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich mit. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 1 Monat nach Erhalt zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG verpflichtet sich, dem Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruches hinzuweisen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten lediglich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.

2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Firma build Architektur-Visualisierung UG im Rahmen ihres Internetauftrittes sind freibleibend und unverbindlich. Die in einem solchen Angebot enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen.Diese Auftragsbestätigung bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form und wird per E-Mail oder per Post zugesandt. Angestellte oder nur kurzfristig Beschäftigte sind nicht befugt verbindliche mündliche Erklärungen abzugeben.

3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, sind die in der Auftragsbestätigung der Firma build Architektur-Visualisierung UG genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen können zu seinen Lasten gehen.

4. Leistungen
Die Leistung der Firma build Architektur-Visualisierung UG besteht in der Veranschauung von Gebäuden anhand von Zeichnungen, Plänen, usw. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um maßstabsgetreue oder konstruktiven Zwecken dienende Darstellungen handelt. Durch diese Darstellungen soll ein Eindruck des Objektes erhalten werden. Zur besseren Veranschauung sind gewisse künstlerische Freiheiten bei der Darstellung des Objektes nicht zu beanstanden. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG wird den Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag – vollständig oder zum Teil- durch Dritte ausführen lassen. Soweit der Auftraggeber keine gegenteilige schriftliche Anordnung trifft, ist die Firma build Architektur-Visualisierung UG hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG setzt vorhandene digitale Dateien voraus. Wenn Unterlagen nur auf Papier oder in nicht digitaler Form vorliegen, können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten für das Übertragen, Scannen oder einarbeiten der Pläne und Informationen entstehen. Geringe Änderungswünsche sind im Preis mit enthalten. Allerdings können erhebliche Änderungswünsche in der Gebäudearchitektur oder Änderungen nach Freigabe der erbrachten Leistungen zu einer zusätzlichen Vergütung führen. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG wird dieses dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzeigen und den Mehraufwand begründen. Der Auftraggeber hat Informationen und Unterlagen, welche zur Visualisierung notwendig sind (zb. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Verletzung dieser vorgenannten Obliegenheit hat der Auftragnehmer nicht zu verantworten und haftet für diese nicht.

5. Gewährleistung
Die Firma build Architektur-Visualisierung UG verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erstellung des Werkes gemäß der Dokumentation. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des Werkes sowie die zur Korrektur übersandten Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen und offensichtlich auftretende Mängel unverzüglich spätestens 14 Tage ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen und der Firma build Architektur-Visualisierung UG eine Behebung zu ermöglichen. Ist das überlassene Werk mit Mängeln behaftet, die den Einsatz nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Auftraggeber zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl der Firma build Architektur-Visualisierung UG entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Interessen des Auftraggebers werden bei dieser Auswahl angemessen berücksichtigt. Schlägt die Nacherfüllung bei 2 Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Für unerhebliche Abweichungen bestehen keine Gewährleitungsansprüche. Ansprüche wegen Gewährleistung bestehen auch nicht, wenn Anweisungen der Firma build Architektur-Visualisierung UG nicht befolgt werden oder eigenständig Veränderungen durch den Auftraggeber an dem Werk vorgenommen werden. Die Gewährleistung gilt 12 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Mängel eines Teils führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf die Gesamtleistung.

6. Haftung
6.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Kardinalspflicht. Die Haftung ist im Fall der leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischer Weise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

6.2. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Firma build Architektur-Visualisierung UG insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene gegangen Daten mit vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftraggeber muss die Zugangsvoraussetzungen zur Nutzung der Visualisierungen oder interaktiver Modelle oder Virtual Reality Anwendungen selbst schaffen.

6.3. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, was mit der Visualisierung oder interaktiver Modelle oder Virtual Reality Anwendungen gemacht wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Visualisierung oder interaktiver Modelle oder Virtual Reality Anwendungen eines Planes/Gebäudes/Objektes nicht zu konstruktiven Zwecken benutzt werden kann, da es sich um eine zeichnerische Darstellung mit künstlerischen Freiheiten handelt. Insbesondere ersetzen die Berechnung der Flächen und die Darstellung in der Draufsicht keinesfalls einen Architekten oder eine Geometrieberechnung. Der Auftraggeber behält die Haftung für sein Projekt. Die Pläne, Panoramen oder digitalen Modelle bei einer virtuellen Darstellung können nicht für ein Wertgutachten genutzt werden. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Hinweise die von der Firma build Architektur-Visualisierung UG erbrachten Leistungen nutzen und hieraus Schäden und Folgeschäden entstehen, haftet die Firma build Architektur-Visualisierung UG nicht.

6.4. Für den Fall, dass eine vereinbarte Frist aufgrund eines Änderungswunsches des Auftraggebers durch den Auftragnehmer nicht eingehalten werden kann, ist der Auftragnehmer von einer möglicherweise hieraus folgenden Haftung frei.

7. Zahlung und Verzug
Falls nicht im jeweiligen Vertrag anders vereinbart, wird die Vergütung dem Kunden von der Firma in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist jeweils innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Zugang zahlbar. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG behält sich vor, einen Vorschuss nach zustande kommen des Vertrages in Höhe von 50 % des Gesamtpreises einzufordern. Einwendungen gegen die Rechnungshöhe können nur innerhalb von sechs Wochen schriftlich nach Zugang bei der angegebenen Anschrift erhoben werden. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG weist den Kunden vor Beginn der Einwendungsfrist auf die Folgen einer Fristversäumung ausdrücklich hin. Der Kunde kann nur mit unstreitigen und gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden. Im Verzugsfall ist die Firma build Architektur-Visualisierung UG berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Firma build Architektur-Visualisierung UG ein Zinsschaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Kosten für Mahnungen oder auch außergerichtlicher anwaltlicher Vertretung gehen zu Lasten des Vertragspartners.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Visualisierung oder digitalen Modelle bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma build Architektur-Visualisierung UG. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Hiernach besteht für den Auftraggeber ein unbegrenztes Nutzungsrecht. Allerdings hat er nachträgliche Veränderungen der Darstellung durch Ihn oder Dritte kenntlich zu machen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Firma build Architektur-Visualisierung UG von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

9. Einräumung von Rechten
Die Firma build Architektur-Visualisierung UG ist berechtigt, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation jeweils zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen Arbeit zu erstellen und zu archivieren. Die Firma build Architektur-Visualisierung UG behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn berechtigte überwiegende Interessen diesem entgegenstehen.

10. Datenschutz
Die Firma build Architektur-Visualisierung UG ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Daten zu verarbeiten und zu speichern und an mit der Durchführung der Arbeiten beauftragte Dritte im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.

11. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tostedt. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

Letzte Aktualisierung: 07.02.2019
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